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News: Unfallgutachten von einem Kfz-Gutachter als Beweisgrundlage

"Hilfreich bei Schadensermittlung und -ausgleich" 

 
Ob unverschuldet oder selber verschuldet, ein Unfall mit Blechschaden im Straßenverkehr verursacht häufig nicht nur Ärger sondern auch Kosten. Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung können Fragen zur Höhe des Schaden oftmals strittig sein, und es wird schwierig sein Recht, und damit die Erstattung des Schadens zu erhalten. In vielen Fällen, insbesondere dann, wenn die Bagatellgrenze von 700 Euro überschritten wird, ist es deshalb empfehlenswert, bereits im Vorfeld ein Kfz-Sachverständiger hinzuzuziehen, der ein Unfallgutachten erstellt, und damit die Schadenhöhe. Die Begutachtung dient als Bestätigung des Unfallschadens, womit Kosten und weitere Leistungen, wie zum Beispiel ein Mietwagen während der Reparaturzeit, von der Versicherung übernommen werden können.
 
Bei kleineren Blechschäden reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag. Ein Sachverständiger kann hier entscheiden, ob ein Gutachten notwendig ist. Ein Kostenvoranschlag sichert allerdings keine Beweise, und auch eine Wertminderung wird nicht mit einberechnet. 
 
Ein unabhängiger Kfz-Gutachter kann an Hand der Schäden verschiedene Faktoren ermitteln. Sei es, wie viele Ersatzteile benötigt werden oder die Arbeitszeit der Reparatur. Hierbei kann auch eine mögliche Wertminderung und Kosten für den Nutzungsausfall mit einberechnet werden. Die daraus resultierenden Kosten werden addiert und ergeben die Schadenssumme. 
 
Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) darf der Betroffene den Kfz-Gutachter selbst auswählen, und die Versicherung des Unfallverursachers muss die Kosten für das Unfallgutachten übernehmen.
 
red/ga/12/2023
 

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